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Gesetzesänderung Grundpreisauszeichnung – darauf müssen Sie jetzt achten

Für Einzelhändler und Shop-Betreiber tritt am 28.05.2022 eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft – die Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV). Ab dann gelten neue Vorgaben zur Grundpreisauszeichnung sowie neue Informationspflichten bei Preisermäßigungen. Was gilt es künftig zu beachten? Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie hier.

Änderung der Grundpreisangabe

Werfen wir zuerst einen Blick auf die Grundpreisauszeichnung. Ganz grundsätzlich muss der Grundpreis nach §4 PAngV immer dann angegeben werden, wenn „Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verpackungseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche“ angeboten werden. Er muss ebenso angegeben werden, wenn man „als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt“.

Neben dem Grundpreis ist, wie gehabt, auch immer der Gesamtpreis anzugeben (Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile).

Verkaufen wir also beispielsweise Olivenöl, sind wir verpflichtet den Gesamtpreis (z. B. 1 Flasche Öl, mit 500 Milliliter für 9,99 €) als auch den entsprechenden Preis pro Liter anzugeben (in diesem Fall 19,98 €). Das soll dem Verbraucher den Vergleich verschiedener Produkte der gleichen Art erleichtern.

Öl
© JillWellington / pixabay.com

Bislang war es für kleinere Gebinde (Volumen kleiner als 250 Gramm bzw. 250 Milliliter) möglich, den Grundpreis auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter zu beziehen. Diese Option entfällt von nun an. War es Apotheken noch möglich, etwa bei Salben, den Grundpreis auf 100 Gramm anzugeben, ist nun der Preis auf 1 Kilogramm zu referenzieren.

Gültig sind ab dann folgende Mengeneinheiten:

  • 1 Kilogramm
  • 1 Liter
  • 1 Kubikmeter
  • 1 Meter
  • 1 Quadratmeter

Es bestehen weitere spezielle Regelungen und Ausnahmen für die Grundpreisregelungen (siehe PAngV).

Kleine Änderung – große Wirkung

Unternehmen, die Waren mit kleineren Gebinden anbieten, sind nun gefordert. Die Berechnung des Grundpreises muss künftig geändert werden. Das wirkt sich jedoch nicht nur auf die reine Berechnung des Grundpreises aus. Oftmals sind bewährte Geräte, wie zum Beispiel Preisauszeichner, jetzt nicht mehr geeignet. Dadurch, dass sich der Grundpreisbetrag verzehnfacht, reichen bei einigen Preisauszeichnern die Stellen nicht mehr aus, um den Betrag darzustellen.

Für betroffene Firmen haben wir in unserem Onlineshop eine Auswahl passender Handauszeichner zusammengestellt, die für die Grundpreisauszeichnung geeignet sind. Gerne berät Sie unser Service-Team zu all Ihren Fragen.

Unsere Preisauszeichner zur Grundpreisauszeichnung

Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen

Neben den genannten Änderungen für den Grundpreis beinhaltet die Gesetzesänderung die zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen (§11 PAngV). Demnach müssen bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung“ einer Ware, der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung“ angewendet wurde.

Um in Zukunft eine korrekte Auskunft über den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben zu können, wird daher eine gute und konsequente Preisdokumentation unerlässlich sein.

Der Paragraph bietet jedoch auch zwei Ausnahmen und zwar bei:

  1. individuellen Preisermäßigungen oder
  2. Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder bei Waren mit kurzer Haltbarkeit und zwar dann, wenn der geforderte Preis bei „drohender Gefahr des Verderbes“ bzw. „Ablauf der Haltbarkeit herabgesetzt wird“. Dies muss für den Verbraucher kenntlich gemacht werden.

Zusammenfassung

Die Änderungen für die Grundpreisauszeichnung betrifft hauptsächlich jene Verkäufer, die bislang als Referenz für die Grundpreisangaben 100 Gramm oder 100 Milliliter verwendet haben. Eine Umstellung auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter ist nach dem 28.05.2022 vorgeschrieben. Für die künftige Preisangabenverordnung ist es ratsam, Preise und deren Änderungen gut zu dokumentieren, damit bei der Preisauszeichnung alles mit rechten Dingen zugeht.