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Preisschilder für die Bäckerei

« Backwaren übersichtlich und ansprechend auszeichnen »

Auch Brötchen, Brot und andere Backwaren müssen mit leicht erkennbaren Preisen ausgezeichnet werden. Lose und unverpackte Waren unterliegen, wie alle anderen Produkte auch, einer Kennzeichnungspflicht, die in der Preisangabenverordnung genau definiert ist. Wie gelingt es am besten, Backwaren optisch ansprechend zu präsentieren, ohne dabei auf attraktive Preisschilder zu verzichten? Mit nützlichen Tipps zur Preisauszeichnung in der Bäckerei wird das zum Kinderspiel.

Die Verpflichtung zur Preisauszeichnung in der Bäckerei

Seit 1985 gibt es eine Verbraucherschutzverordnung, die die Preisauszeichnung für den Handel regelt. In der ständig aktualisierten Preisangabenverordnung, kurz PAngV, ist festgelegt, in welcher Form Preise gestaltet sein müssen.

Dies gilt für alle Waren und Dienstleistungen, die sogenannten Endkunden gewerbe- oder geschäftsmäßig angeboten werden. Auch Gewerbetreibende und Selbstständige zählen zu den privaten Letztverbrauchern, wenn sie die erworbenen Angebote im eigenen Unternehmen verwenden. Ziel der Preisangabenverordnung ist es, dem Kunden eine vollständige und sachliche Information über die Höhe des tatsächlich zu entrichtenden Preises für ein Angebot zu gewähren.

Die geforderte Preisgestaltung soll dazu beitragen, dem Verbraucher einen einfachen Preisvergleich zu ermöglichen. Dies gilt auch für die Preisauszeichnung in der Bäckerei, die sich beispielweise in Form laminierter Preisschilder, Preisschilder aus Kunststoff und beschriftbarer Aufsteller zeigt.

© hurricanehank / Fotolia.com

Was muss auf Preisschildern in der Bäckerei angegeben werden?

Die Preisklarheit genießt bei der Verpflichtung zur Preisauszeichnung oberste Priorität. Preise müssen stets eindeutig zugewiesen werden können. Sie müssen leicht erkennbar sein und sich in unmittelbarer Nähe zum angebotenen Produkt befinden. Preisschilder müssen den Preis angeben, der vom Kunden tatsächlich zu entrichten ist.

Im sogenannten Endpreis müssen dabei alle Kosten, wie zum Beispiel die gesetzliche Mehrwertsteuer, bereits enthalten sein. Bei losen Waren ist stets der Grundpreis anzugeben. Dies kann je nach Produktart in Metern, Kilogramm, Litern, Kubikmetern oder Quadratmetern erfolgen.

Der Stückpreis als gängige Angabe bei der Warenauszeichnung

In einer Bäckerei werden in der Regel nur wenige Produkte mit einem Grundpreis ausgezeichnet. Allgemein üblich handelt es sich in einer Bäckerei um Produkte, die zum Stückpreis angeboten werden. Brötchen, Semmeln und Co. müssen also mit einem Endpreis ausgezeichnet werden.

Wann muss der Grundpreis angegeben werden?

In § 2 der Preisangabenverordnung wird geregelt, wann eine Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises auf einem Preisschild besteht. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Waren in Fertigverpackungen. Lose Waren werden nicht mit dem Stückpreis angegeben. Die Regelungen gelten selbstverständlich auch für die Bäckerei.

In Fertigverpackungen

Dazu gehören Produkte, die in Abwesenheit des Kunden abgefüllt werden, wie zum Beispiel Paniermehl oder Kleingebäck in verschlossenen Tüten. Die Angabe eines Grundpreises ist hier bei der Preisauszeichnung erforderlich.

In offenen Packungen

Hierbei handelt es sich um Produkte, die zwar in Abwesenheit des Kunden abgefüllt werden, aber nicht verschlossen sind. Dies könnte zum Beispiel eine Schale Konfekt oder Plätzchen sein. Auch hier ist die Angabe des Grundpreises erforderlich.

Lose Waren

Diese werden ohne Umverpackung angeboten. Ihr Preis richtet sich nach Gewicht, Länge oder Volumen usw. Für eine ordentliche Preisauszeichnung in der Bäckerei kann sich dies zum Beispiel auf Kekse beziehen. Aber auch für ein Brotlaib muss der Grundpreis angegeben werden.

Informationen zur Änderung der Preisangabenverordnung zum 28.05.2022 finden Sie hier in unserem Beitrag.

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Welche Angaben Preisschilder sonst noch enthalten sollten

Gerade Allergiker sollten sich ausgiebig über Zutaten von Backwaren informieren. Seit dem 13. Dezember 2014 sind Händler, die lose Waren anbieten, verpflichtet, über mögliche enthaltene Allergene zu informieren. Dies gilt für eine Bäckerei ebenso wie für ein Restaurant, eine Kantine oder die Fleischtheke.

Eine Verpflichtung für eine schriftliche Fixierung direkt am Produkt besteht nur insofern, dass entweder eine Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe erfolgen kann oder der Verweis auf einen Aushang oder eine mündliche Information gegeben wird.

Stoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, sind zum Beispiel glutenhaltiges Getreide wie Roggen und Weizen, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse und Pistazien oder Sesamsamen.

Attraktive Preisschilder für die Bäckerei

Eine gute Preisauszeichnung hilft den Verbrauchern, sich besser zu orientieren. Das erspart nicht nur ständige Rückfragen, sondern steigert auch die Kaufbereitschaft.Der Kunde kann sich mit einem Blick über die Angebote und dem, was er beim Kauf zu zahlen hätte, informieren. Weiterhin weisen optisch besonders auffällige Schilder auf Sonderangebote hin.

Laminierte Preisschilder

Laminierte Preisschilder für die Bäckerei gibt es in vielen Varianten. Besonders ansprechend sind weiße Schilder mit einem farbigen Rand, auf denen sich ein zusätzlicher produktspezifischer Aufdruck befindet.

Ein kleiner Kuchen, eine Brezel oder eine Getreidegarbe sehen nicht nur gut aus – sie machen Lust auf das Produkt und sorgen für ein stimmiges Erscheinungsbild. Wer zusätzlich belegte Brötchen anbietet, findet auch Schilder mit einem stilisierten Käse- oder Wurstaufdruck.

Für einfache Handhabung in der Praxis sorgt die Beschriftbarkeit mit Kreidemarker, Folienschreibern oder Glasstiften. Diese lassen sich ebenso leicht wieder entfernen, sodass Sie Änderungen bei Angaben in kurzer Zeit umsetzen.

© JackF / Fotolia.com
© JackF / Fotolia.com

Siebdruck – die edle Alternative in der Bäckerei

Hochwertige Siebdruck Schilder setzen besondere Akzente in der Verkaufstheke. Auch sie sind mit Kreideschreibern, Folienschreibern oder Postermarkern beschriftbar und wieder zu verwenden. Die Schilder aus hochwertigem Kunststoff punkten mit ihrer extravaganten Optik und ihrer robusten Qualität.

Wie wäre es mit einem Preisschild in Form eines Brettchens? Oder mit einer aufgedruckten Brezel?

Kunststoffschilder und Aufsteller

Schwarz strahlt immer eine besondere Eleganz und Hochwertigkeit aus. Aufsteller und kleine Täfelchen aus schwarzem Kunststoff sind daher bei der Preisauszeichnung sehr beliebt. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Formen und Ausführungen. Dachaufsteller, L-Aufsteller und mehr bieten Platz für Preise, Inhaltsstoffe und viele weitere Informationen. Auch als Werbetafel leisten sie gute Dienste in der Bäckerei. In Größen von DIN A 9 bis DIN A 4 gibt es zahlreiche Preisschilder für nahezu jedes Einsatzgebiet.