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Auszeichnung mit Etikettiergeräten

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Die Preisauszeichnung für Waren ist rechtlich verpflichtend. Darüber hinaus gibt es etliche Möglichkeiten, Preisetiketten optisch ansprechend zu gestalten, um sogar Werbeeffekte zu erzielen. Zu diesem Zweck kommen noch immer häufig Etikettiergeräte zum Einsatz. Dazu gehören sowohl die klassischen Preisauszeichner als auch Etikettenspender ohne Druckwerk. Doch was unterscheidet beide Modelle und wo kommen Sie zum Einsatz?

Warum Preisauszeichnung mit Etikettiergeräten so effizient ist

Fast jeder kennt sie: die praktischen Etikettiergeräte, mit denen man im Handumdrehen Artikel mit den wichtigsten Informationen versehen kann. Es gibt sie in verschiedenen Varianten – etwa als Preisauszeichner oder Etikettenspender ohne Druckwerk.

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Neben dem Preis können sie Informationen über ein Mindesthaltbarkeitsdatum und vielem mehr liefern. Statt mühsam Preisetiketten auf einen Bogen zu drucken, diese dann von Hand abzulösen und aufkleben zu müssen, erfolgt die Preisauszeichnung hierbei in nur wenigen Handgriffen. Es müssen nur einmal die gewünschten Daten eingegeben werden und schon können Tausende von Artikeln mit hoher Geschwindigkeit ausgezeichnet werden. Das spart wertvolle Arbeitszeit.

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Mit bereits vorgedruckten Haftetiketten auf Rollen kann man mit einem Etikettiergerät sogar noch mehr Zeit einsparen. Zu diesem Zweck gibt es auf dem Markt spezielle Etikettenspender, die ohne Druckfunktion auskommen.

Diese Angaben bei Preisetiketten und Preisschildern sind Pflicht

Seit 1985 besteht in Deutschland die Verpflichtung zur Angabe von Preisen. In der Preisangabenverordnung, kurz PAngV, wird geregelt, welche Informationen zwingend erforderlich sind. Die Vorschrift zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen soll Endverbrauchern den Preisvergleich erleichtern und sie vor verwirrenden Preisangaben schützen. Die Sicherheit über den tatsächlich zu entrichtenden Preis bewahrt den Kunden vor unangenehmen Überraschungen.

Zur Auszeichnung verpflichtet sind alle Gewerbetreibenden, deren Angebot an Waren und Dienstleistungen sich an private Endverbraucher richtet.

Entsprechende Angaben müssen auch auf Etiketten gemacht werden, die mit einem Etikettiergerät wie einem Etikettenspender oder Preisauszeichner ausgegeben werden.

Welcher Preis muss angegeben werden?

Zentrales Thema bei der Preisauszeichnung ist der sogenannte Endpreis. Er muss neben der Mehrwertsteuer alle Komponenten enthalten, aus denen sich der tatsächlich vom Käufer zu entrichtende Preis zusammensetzt.

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© Africa Studio / Fotolia.com

Eine Ausnahme stellt hier lediglich ein mögliches Pfand, wie er zum Beispiel bei vielen Getränkeflaschen üblich ist, dar. Dieses muss separat ausgewiesen werden. Bei losen Waren ist eine Benennung des Grundpreises erforderlich, der in Kilogramm, Gramm, Liter, Milliliter oder Meter anzugeben ist.

Die Preisangaben müssen stets gut sichtbar und leserlich sein und sich der jeweiligen Ware zweifelsfrei zuordnen lassen.

Wo ist die Preisauszeichnung nicht notwendig?

Ausnahmen bestätigen auch bei der Preisangabenverordnung die Regel. Waren und Dienstleistungen, die nicht beworben werden dürfen, unterliegen keiner Pflicht zur Preisauszeichnung. Auch bei allgemeiner Werbung für eine Warengruppe besteht keine Verpflichtung zur Preisangabe. Dienstleistungen, die erst nach Erstellung eines speziellen Angebots erbracht werden, müssen ebenfalls nicht ausgezeichnet werden. Weitere Ausnahmen bestehen für Tätigkeiten, die auf einer künstlerischen, pädagogischen oder wissenschaftlichen Basis fundieren. Für Waren, die als Kunstgegenstände oder Antiquitäten deklariert wurden, sind Sie ebenso wenig zur Preisauszeichnung verpflichtet.

Verstoesse gegen die Preisangabenverordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet
© rcfotostock / Fotolia.com

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach § 3 Abs. 1 und 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes kann ein Bußgeld bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Es empfiehlt sich daher als Händler die entsprechenden Vorschriften zu beachten.

Wer die Verpflichtung zur Preisauszeichnung geschickt einsetzt, wird feststellen, dass eine übersichtliche Preisgestaltung sehr gut dazu geeignet ist, für mehr Kundenzufriedenheit zu sorgen.

Besucher eines Ladenlokals werden es als positiv wahrnehmen, wenn Preise offen und übersichtlich kommuniziert werden. Und praktische Etikettiergeräte tragen auf einfache Weise dazu bei, die entsprechenden Angaben in kurzer Zeit an der Ware anzubringen.

Preisauszeichner und Etikettiergeräte – wo liegt der Unterschied?

Wenn man von Etikettiergeräten spricht, verstehen viele Menschen zunächst den klassischen Preisauszeichner. Allerdings ist dieser Terminus eher als Überbegriff zu werten.

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Dementsprechend fallen unter diese Kategorie nicht nur Auszeichner, sondern ebenso Etikettenspender ohne Druckwerk, welche sich für die Ausgabe von vorgefertigten Preisetiketten eignen. Gemein ist, dass beide Varianten für schnelle und effiziente Preisauszeichnung gedacht sind.

So spielt der Preisauszeichner seine Vorzüge aus

Ein Preisauszeichner ist dann die erste Wahl, wenn Sie bei den benötigten Angaben variieren müssen. Wenn immer wieder ein anderer Preis eingestellt werden muss, da es viele unterschiedliche Produkte auszuzeichnen gilt, dann stellt sich ein verstellbares Druckwerk als äußerst vorteilhaft heraus.

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Es gibt Geräte mit 1-zeiligem, einem 2-zeiligem oder einem 3-zeiligem Druckwerk. Bis zu 36 Stellen können gedruckt werden. Mit solch einem Etikettiergerät können Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen mit einem Knopfdruck erstellt werden. Zudem können Artikelnummern, Chargennummern, Personalnummern, einzelne Worte, das Datum und vieles mehr auf das Etikett gebracht werden.

Das kann ein Etikettenspender

Ein Etikettenspender ist ein kleines Etikettiergerät, das zwar kein Druckwerk aufweist, aber ebenso handlich und kompakt wie ein Preisauszeichner ist. Da keine Druckmöglichkeit gegeben ist, arbeiten diese Geräte mit vorgefertigten Preisetiketten.

Insbesondere, wenn Sie ein Produkt in außerordentlich großer Menge auszeichnen müssen, ist dies vorteilhaft.

Doch nicht nur bei der Preisauszeichnung kommen die Spendegeräte zum Einsatz. Diese Etikettiergeräte eignen sich darüber hinaus für die Verwendung im Lager. So können Sie eine Rolle mit unbedruckten, farbigen Etiketten einlegen und diese auf Kartons anbringen.

Auch im Lager kommen Etikettiergeraete zum Einsatz
© JackF / Fotolia.com

So lassen sich aufgrund der Farbe verschiedene verpackte Artikel unterscheiden, ohne dass der Karton geöffnet werden muss. Das erleichtert die Orientierung im Lager und erspart enervierende Suchaktionen. Natürlich können Sie das Spendegerät auch dafür verwenden, um Etiketten mit %-Zeichen an Sonderangeboten anzubringen. Rabattaktionen fallen so besonders schnell ins Auge des Kunden.

Klebeetiketten in großer Vielfalt

Ob Sie sich für Preisauszeichner oder Etikettenspender entscheiden – für jedes Etikettiergerät braucht es passende Werbe- und Preisetiketten. Diese sind in unterschiedlichen Maßen erhältlich. In der Regel ist ein Auszeichnungsgerät für bestimmte Formen geschaffen. Darüber sollten Sie sich vor dem Kauf informieren.

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Vom Standard 22x12mm bis zu großen Varianten im Format 37x28mm – viele unterschiedliche Größen sind erhältlich. In klassischem Weiß, signalisierendem Rot oder sogar mit Etiketten mit individuellem Logodruck für Werbezwecke – für jedes Anliegen gibt es die passenden Etiketten für Ihr verwendetes Etikettiergerät.

Diese präsentieren sich zumeist als Klebeetiketten, die einfach angebracht und rückstandslos wieder entfernt werden.

Preisauszeichner und Etikettenspender ohne Druckwerk – für schnelle Preisauszeichnung unerlässlich

Etikettiergeräte bereichern verschieden Branchen bereits seit Jahrzehnten und sie kommen noch immer nicht aus der Mode. Kein Wunder, bei den vielen Vorteilen. Schnell, effektiv und optisch ansprechend – darauf kommt es bei der Preisauszeichnung mit Etiketten an und genau das lässt sich mit solchen Auszeichnungsgeräten optimal umsetzen.

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